UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Peter Fiebiger
Datum: 16. August 2012
Positionspapier des Deutschen Gehörlosen-Sportverbandes zur UN-BRK
Die Vereinten Nationen haben 2006 ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. 2008 ist diese Konvention (UN-BRK) in Kraft getreten. Über 155 Nationen haben das Übereinkommen unterzeichnet und arbeiten seither an einer Umsetzung im alltäglichen Leben.
In Deutschland trat die Konvention am 26. März 2009 in Kraft. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung einen Nationalen Aktionsplan erstellt. Viele Behindertenverbände und Fachleute erarbeiten konkrete Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen wie z.B. Wohnen, Arbeit, Bildung, Verkehr usw. Darunter soll auch der Sport mit einbezogen werden.
Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband (DGS) arbeitet hier mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), sowie mit Special Olympics Deutschland (SOD) unter der Federführung des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zusammen, um auch im Sport Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu erzielen.
Alle 3 Verbände haben dazu ein Positionspapier für ihren Verband und für ihre Mitglieder erstellt, da sich je nach Behinderung unterschiedliche Bedürfnisse ergeben, für die gemeinsam mit dem DOSB einvernehmliche Lösungen gesucht werden. Die Positionspapiere der anderen Verbände sind auf deren Webseiten zu finden
Darüber hinaus arbeitet der DGS Seite an Seite mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund zusammen, um spezielle Maßnahmen für Gehörlose oder Menschen mit Hörbehinderungen zu erarbeiten.
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