Gehörlosensport im Sportfördergesetz unzureichend berücksichtigt

Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband (DGSV) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Sportfördergesetzes (SpoFöG) beim Bundeskanzleramt eingereicht. Mit dem neuen Gesetz soll erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung des Spitzensports geschaffen werden.

Der DGSV begrüßt, dass der deaflympische Sport im Entwurf ausdrücklich genannt wird. Dennoch zeigt die Analyse des Verbandes, dass die praktische Gleichstellung mit dem olympischen und paralympischen Sport weiterhin nicht gewährleistet ist. Trotz zahlreicher Formulierungen zu Inklusion und Barrierefreiheit bleibt der Gehörlosensport faktisch außen vor.

In der Stellungnahme weist der DGSV insbesondere auf folgende Punkte hin:

  • Fehlende verbindliche finanzielle Gleichstellung: Es gibt keine klare Regelung zur Höhe oder Verteilung der Mittel für den deaflympischen Sport.
  • Unzureichende strukturelle Beteiligung: Der DGSV soll in zentralen Gremien der geplanten Spitzensport-Agentur lediglich beratend tätig sein, ohne Mitbestimmungsrechte.
  • Barrierefreie Kommunikation ohne Verpflichtung: Zwar wird die Deutsche Gebärdensprache (DGS) erwähnt, doch fehlen verbindliche Vorgaben zur praktischen Umsetzung, etwa für Dolmetschleistungen, gebärdensprachliche Informationssysteme und digitale Barrierefreiheit.
  • Fehlende Sichtbarkeit und Anerkennung: Die Deaflympics und die nationalen Strukturen des Gehörlosensports werden nicht gleichrangig zu Olympia und Paralympics behandelt.

Forderungen des DGSV

Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband fordert, dass der Gehörlosensport in der geplanten Spitzensportförderung verbindlich und gleichberechtigt einbezogen wird.
Dazu gehören:

  • Finanzielle Gleichstellung: Eine feste und nachvollziehbare Budgetierung für den deaflympischen Sport im Haushalt der Spitzensport-Agentur.
  • Mitbestimmung: Ein stimmrechtlicher Sitz des DGSV in allen relevanten Gremien, insbesondere im Stiftungsrat und Sportfachbeirat.
  • Barrierefreiheit: Verbindliche Sicherstellung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) in allen Kommunikations- und Entscheidungsprozessen.
  • Gleichrangige Repräsentation: Die Deaflympics müssen als internationale Sportgroßveranstaltung mit gleicher Bedeutung wie die Olympischen und Paralympischen Spiele im Gesetz genannt und gefördert werden.

„Alle sprechen von Inklusion – aber der Gehörlosensport bleibt weiterhin außen vor“, erklärt Daniel Haffke, Vizepräsident Sport des DGSV. „Das Sportfördergesetz ist eine große Chance, die Gleichstellung endlich umzusetzen. Diese Chance darf nicht ungenutzt bleiben.“

Der DGSV appelliert an die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Forderungen des Verbandes zu berücksichtigen und die volle Einbeziehung des Gehörlosensports in die Spitzensportförderung sicherzustellen.

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