Leistungssportsparten

Die Aufnahme in das Leistungssportprogramm des DGSV unterliegt bestimmten Kriterien.

Die Sportart ist durch den Weltverband des Gehörlosensports, das ICSD, anerkannt und steht in dessen deaflympischen Programm (Zuordnung muss vorhanden sein – Grundvoraussetzung) und sie ist im internationalen Wettkampfkalender verankert (ICSD).

Die Sparte verfügt über international konkurrenzfähige Kaderathlet*innen, die Medaillenchancen haben.

Für die Sportart wurde ein nachhaltiges Leistungssport-Konzept erstellt, das eine Weiterentwicklung in die internationale Leistungsspitze erkennen lässt.

Kriterien der Förderfähigkeit durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sind erfüllt:

  1. Anerkennung der Sportart im ICSD als deaflympische Sportart.
  2. Internationale Aussicht auf Erfolg (Medaillenchancen)

Nachhaltigkeit:

  1. Konzept zur professionellen Weiterentwicklung (Ziel, Planung und Meilensteine)
  2. Gestaltung der Nachwuchsarbeit (in Zusammenarbeit mit der dgsj)
  3. Verfügbarkeit personeller Ressourcen (Sportler*in, Trainer*in und Mannschaftsbetreuung )
  4. Die Anerkennung wird mittels Auswertung und Prognoseentwicklung von DGSV gestützt.

Die Sparten im Leistungssport:

  • Badminton
  • Beachvolleyball
  • Bowling
  • Fußball
  • Futsal Damen
  • Golf
  • Handball Herren
  • Judo
  • Karate
  • Leichtathletik
  • Radsport
  • Schwimmen
  • Skisport
  • Sportschießen
  • Tennis
  • Tischtennis
Kontakt
Geschäftsstelle

Deutscher Gehörlosen-Sportverband e. V.
Von-Hünefeld-Straße 12
50829 Köln

0221 650 867 20
office@dg-sv.de

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