Das Verbandsgericht
Das Verbandsgericht des Deutschen Gehörlosen-Sportverbands (DGSV) ist für die Klärung von Streitfällen zuständig. Es entscheidet in der zweiten Instanz über Konflikte, die nicht durch die Sportordnungen der jeweiligen Disziplinen gelöst werden konnten. Ausgenommen sind Fälle, die einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen betreffen. In speziellen Fällen, wie etwa im Fußball, kann die erste Instanz auch das Verbandsgericht sein.
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