Das Verbandsgericht

Das Verbandsgericht des Deutschen Gehörlosen-Sportverbands (DGSV) ist für die Klärung von Streitfällen zuständig. Es entscheidet in der zweiten Instanz über Konflikte, die nicht durch die Sportordnungen der jeweiligen Disziplinen gelöst werden konnten. Ausgenommen sind Fälle, die einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen betreffen. In speziellen Fällen, wie etwa im Fußball, kann die erste Instanz auch das Verbandsgericht sein.

Ingo Schweinsberg

Vorsitzender

Thomas Göpfert

Stellvertretender

Dr. Christoph Rieck

Stellvertretender

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Rechtsordnung

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Deutscher Gehörlosen-Sportverband e. V.
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50829 Köln

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