Neue Audiogrammordnung tritt zum 01. Juli 2026 in Kraft

Mit der neuen Audiogrammordnung schafft der Deutsche Gehörlosen-Sportverband (DGSV) klare und nachvollziehbare Regelungen für den Umgang mit Audiogrammen im Gehörlosensport. Ziel ist es, einheitliche Verfahren sicherzustellen, die Integrität des Sports zu schützen und bestehende Regelungslücken zu schließen.

In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass eine einheitliche Regelung erforderlich ist, um Abläufe zu vereinheitlichen und die Bewertung von Audiogrammen klar zu strukturieren. Die neue Ordnung trägt dazu bei, die Fairness im Wettbewerb zu stärken und allen Beteiligten mehr Sicherheit und Orientierung zu geben.

Die Ordnung definiert insbesondere die Anforderungen an die Einreichung, Prüfung und Anerkennung von Audiogrammen sowie die Verfahren im Umgang mit Verdachtsfällen. Damit werden klare Zuständigkeiten und verbindliche Abläufe festgelegt, die eine transparente und nachvollziehbare Bearbeitung gewährleisten.

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regelung ist zudem die verpflichtende Erklärung zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften gemäß der 55-dB-Regelung. Diese ist ab dem 01. Juli 2026 bei jedem Antrag zwingend einzureichen. Ohne die vollständig ausgefüllte Erklärung wird der Antrag nicht bearbeitet und zurückgewiesen.

Mit der Einführung der Audiogrammordnung wird ein einheitlicher Standard geschaffen, der sowohl Vereinen als auch Sportlerinnen und Sportlern sowie den zuständigen Gremien eine verlässliche Grundlage bietet.

Die Audiogrammordnung tritt zum 01. Juli 2026 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich anzuwenden.

Audiogramm-Ordnung

Download

Erklärungsabgabe

Download